Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020


am: 15. Oktober 2021

Die Jahreshauptversammlung des Jahres 2020 findet am 29.10.21, 19:11 Uhr im Deutschen Haus Schubach, Heidenstockstraße 17, 56743 Mendig statt.

Die Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Anwesenheit und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Totengedenken
  4. Protokoll der Jahreshauptversammlung 2019
  5. Bericht des Vorsitzenden
  6. Kassenbericht
  7. Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Kassierer und des Vorstands
  8. Neuwahlen
    a. 1. Vorsitzende/r
    b. 2. Kassierer/in
    c. Geschäftsführer
    d. 1. Beisitzer/in
    e. 2. Beisitzer/in
    f. Sitzungspräsident
    g. Aktivensprecher
  9. Anträge
    a. Antrag auf Satzungsänderung
         i. Anpassung der Vorstandszusammensetzung:
             1. Einführung der Position des 2. Geschäftsführers
             2. Entfernung der Positionen 3. und 4. Beisitzer
    b. Sonstige
  10. Ehrungen
  11. Bekanntgabe der delegierten Abteilungsvertreter
    a. Stadtsoldaten
    b. Herrenballett
    c. Elferrat
    d. Gestaltungsausschuss KGN und Gestaltungsausschuss d. Komitee f. d. Veilchendienstagszug
  12. Benennung des/der Vertreters/Vertreterin der Jugend
  13. Sonstiges



Erläuterung zu TOP 9a:


Der Vorstand soll einerseits verschlankt werden, andererseits soll die Position des Geschäftsführers durch eine fest benannte Vertretung entlastet werden. Daher schlägt der Vorstand folgende Änderung in §13 der Satzung vor:


Bisheriger Wortlaut der Satzung:


§ 13: Der Vorstand


  1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
    A)Dem 1. Vorsitzenden
    B)Dem 2. Vorsitzenden
    C)Dem Geschäftsführer
    D)Dem 1. Kassierer
    E)Dem 2. Kassierer

  2. Vertretungsberechtigt sind der 1. sowie der 2. Vorsitzende, jeweils in Gemeinschaft mit einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

  3. Der erweiterte Vorstand besteht aus:
    A) Dem Sitzungspräsidenten
    B) Dem Vertreter der Aktiven
    C) Dem Vertreter der Stadtsoldaten
    D) Dem Vertreter des Herrenballetts
    E) Dem Vertreter des Gestaltungsausschusses
    F) Dem Vertreter des Elferrates
    G) Dem Vertreter der Showtanzgruppe
    H) Dem Mitglied des Gestaltungsausschusses des Komitees
    I) Dem 1. Beisitzer
    J) Dem 2. Beisitzer
    K) Dem 3. Beisitzer
    L) Dem 4. Beisitzer

  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, jedoch scheidet in jedem Jahr die Hälfte der Vorstandsmitglieder aus und ist neu zu wählen. Wiederwahl ist möglich. Es scheiden zusammen aus:
    A) In geraden Jahren: Der 1. Vorsitzende, der Geschäftsführer, der 2. Kassierer, der 1. und der 2. Beisitzer
    B) In ungeraden Jahren: Der 2. Vorsitzende, der 1. Kassierer, der 3. und der 4. Beisitzer

  5. Der Sitzungspräsident und der Vertreter der Aktiven werden jedes Jahr gewählt. Die übrigen Vertreter werden von den Mitgliedern Ihrer Abteilungen delegiert.

  6. Die Aufgaben der Beisitzer werden auf der Vorstandssitzung die auf die Mitgliederversammlung folgt vom Vorstand festgelegt.


Der Vorstand beantragt, die Satzung wie folgt anzupassen (Änderungen sind rot hervorgehoben):


§13, Abs.1:


Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
A) Dem 1. Vorsitzenden
B) Dem 2. Vorsitzenden
C) Dem 1. Geschäftsführer
D) Dem 2. Geschäftsführer
E) Dem 1. Kassierer
F) Dem 2. Kassierer


§13, Abs. 3:


Entfernung der Punkte K und L


§13, Abs.4, Punkt B):


Entfernung der Positionen 3. und 4. Beisitzer, Ergänzung 2. Geschäftsführer


In ungeraden Jahren: Der 2. Vorsitzende, der 1. Kassierer, der 2. Geschäftsführer




Anträge an die Versammlung können bis spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin in schriftlicher Form beim Vorstand eingereicht werden.


Die Veranstaltung findet unter Einhaltung der derzeit gültigen Coronaregeln (geimpft, getestet, genesen) statt. Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Nachweise mit sich zu führen und unaufgefordert vorzuzeigen. Um den Coronoformalien gerecht zu werden und den zeitlichen Ablauf am Sitzungstag einhalten zu können bitten wir um frühzeitiges Erscheinen!